Der folgende Vorschlag verzichtet auf eine zusätzliche CO2-Steuer und die Festlegung eines CO2 Preises.
Er setzt vielmehr auf verlässliche Mengenreduktion aller Klimagase durch Erweiterung des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) um die Landwirtschaft, den Erdgashandel und die kleineren Emittenten. Das ETS der EU wirkt auf der Erzeugerseite.
Zusätzlich legt der Vorschlag auf nationaler Ebene im Energiegesetz die Steuern für erneuerbare Energieträger bis 2030 auf 50% des Wertes der fossilen Energieträger von heute fest. Nach 2030 steigen diese Steuern jährlich um 2,5% bis sie 80% der Steuerabgaben für fossile Energieträger von 2019 erreichen. Die fossilen Energieträger werden im Gegenzug jährlich um 5% teurer. Kerosin wird endlich besteuert. Die staatlichen Einnahmen bleiben nahezu konstant.
Der Vorschlag sieht weiterhin vor, für Lebensmittel und Rohstoffe mit hohen Emissionen den Mehrwertsteuersatz von um 50% anzuheben. Für klimaschonende und innovative Waren wie Burger aus Erbsen oder synthetisches Fleisch wird der Satz um 50% zu senken. Auch hier bleiben die Belastungen in Summe konstant. Energie- und Mehrwertsteuer wirken auf der Verbraucherebene.
Sollten Überschüsse aus dem EU-ETS, der Energie- und Mehrwertsteuer entstehen, werden diese über eine einmalige personenbezogene Klimapauschale an die Bevölkerung zurückgegeben.
CO2 Steuer oder Ausbau Emissionshandel