„Grundlagen einer (kommunalen) Wärmewende“

Am Mittwoch 17.5. 19:00 richtet der AK Klima und Umwelt der SPD im Karl-Bröger-Zentrum eine Infoveranstaltung aus
mit dem Ziel – hoffenlich allgemein verständlich –

„Grundlagen einer (kommunalen) Wärmewende“ zu vermitteln.

  1. Einordnung der aktuellen Mengen und Dimensionen der (kommunalen) Wärme
  2. Ergebnisse der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Stadtplanungsausschusses vom 3.5.2023
  3. Wo sind noch Lücken?

Referenten sind die Dipl.-Ing. Werner Öhring und Gerhard Spiegel von den „Grünen Eisbären“.

Fortgesetzt wird das Thema am 13.6.2023 um 18:00 im Eckstein mit
– Maik Render vom Vorstand der N-ERGIE,
– Britta Walthelm Umweltreferentin der Stadt Nürnberg,
– Siegfried Dengler Leiter des Stadtplanungsamtes und
– Prof. Dr. Stockinger von der TH Nürnberg.

https://www.gruene-nbg.de/events/event/wie-heizt-nuernberg-morgen-co2-frei-podiumsdiskussion/?rcu=&rcu2=

Fragen zum „Aktionsplan Stromnetz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

von Gerhard Spiegel

Der Netzausbau auf Höchstspannungsebene ist wegen der zu erwartenden Kosten und Schäden und der bezweifelten Notwendigkeit in der Diskussion. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier möchte die Netze optimieren und den Planungsprozess durch Anreize verschlanken. Diese Überlegungen sind auf den vier Seiten des „Aktionsplan Stromnetz“ vom 14.8.2018 zusammengefasst. Auf ebenfalls vier Seiten haben wir die Fragen, die uns beim Lesen kamen, zusammengefasst und an die „EnergieministerInnen“ des Bundes und der Länder verschickt. Die MinisterInnen treffen sich am 20.9.2018 zum Energiedialog 2018 in Berlin.

Fragen Aktionsplan Stromnetz

Aufwind für die Energiewende oder Landschaftsverunstaltung?

 

von Gerhard Spiegel und Ingolf Müller

Die Windkraft ist aufgrund ihres aktuellen Anteils von 17,7% [1] an der gesamten deutschen Brutto­stromerzeugung für die Energiewende unverzichtbar. Darüber hinaus erfüllt sie die wichtige Aufgabe, die bei Photovoltaik naturgemäß gegebenen Erzeugungsschwankungen im Tages- und Jahreszyklus teilweise auszugleichen. Ohne Windkraft müssten diese Schwankungen durch deutlich mehr Strom­speicher und mehr Leitungsausbau kompensiert werden.

Obwohl an der Nutzung des Windes kein Weg vorbei führt, sinkt die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung mit der wachsenden Zahl der in der Landschaft weithin sichtbaren Windräder.

Der Text soll anhand harter Fakten ein paar Orientierungshilfen in diesem Spannungsfeld liefern.

Gesamten Text als PDF lesen.

BI und Energie-Verein fordern gemeinsam Moratorium und Energiedialog

 

Am 4. Juli 2018 fand um 18:00 in St. Gangloff (Saale-Holzland-Kreis) eine von der Bürgerinitiative „Unser Holzland- kein Windkraftland“ organisierte Informationsveranstaltung zum geplanten Bau der HGÜ Trasse (Süd-Ost-Link) und neuer Windkraftanlagen statt.

Beide Vorhaben sind nach wie vor höchst umstritten und würden mit ihrer Umsetzung Natur und Umwelt des Saaleholzlandkreises erheblich schädigen. In diesem Punkt herrschte breiter Konsens unter den Teilnehmern der Veranstaltung.

Die zwei Vorträge von Herrn Dipl.-Ing. Jochen Langzettel, Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft e.V. und Herrn Dipl.-Ing. (FH) Jörg Diettrich, energy-platform e.V. (ep), zeigten dennoch unterschiedliche Sichtweisen.

Energy-platform e.V. sieht den Klimawandel als vom Menschen verursacht und folgt damit dem 1,5 Grad-Ziel der Pariser Klimakonferenz. Der Einsatz dezentraler Windkraftanlagen, um in sonnenschwachen Zeiten genügend Strom zu erzeugen, ist ein wichtiger Aspekt einer Energiewende hin zu 100% erneuerbaren Quellen. Auf die konkrete Situation im Umfeld von St. Gangloff bezogen, kommt Jörg Diettrich jedoch zu folgender Einschätzung:

„Mit dem Windkraftausbau den CO2-Ausstoß zu verringern und dabei gleichzeitig intakten Wald zu vernichten, gleicht einem Schildbürgerstreich. Längs der großen Verkehrswege gibt es selbst in Thüringen andere geeignete Flächen für weitere Windkraftanlagen.“

Hinsichtlich der Netzinfrastruktur sieht der Verein den Bedarf eines deutlichen Zubaus in den Verteilnetzen, an die die PV- und Windenergieanlagen angeschlossen sind. Hingegen ist die Notwendigkeit des Süd-Ost-Links und des Ausbaus der Übertragungsnetze insgesamt in einer dezentralen Energielandschaft nicht gegeben.

Die BI und Verein fordern daher ein Moratorium des geplanten Netzausbaus und einen nationalen Energiedialog.

„Das wird nur erreichbar sein, wenn die Bürger, trotz unterschiedlicher Sichtweisen, gemeinsam handeln. Wir wissen, dass sich bürgerlicher Widerstand aus vielen einzelnen Maßnahmen speist und sehen diese Veranstaltung als einen Schritt auf diesem Weg“, so Jörg Diettrich.

 

Pressekontakt
energy platform e.V.
Gerhard Spiegel
+49 172 83 70 769
info_AT_energy-platform.de
www.energy-platform.de

Antworten Fragen BNetzA

Wir erlauben uns, unser Vorwort mit einem Zitat aus dem Vorwort des Begleitdokumentes zur Konsultation des Szenariorahmens 2019-2030 zu beginnen:

„Auch in diesem Jahr stellt die Bundesnetzagentur daher konkrete Fragen an die Konsultationsteilnehmer, die aus ihrer Sicht maßgebliche Bedeutung für die Genehmigung des von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurfs des Szenariorahmens 2019-2030 und die darauf aufbauenden weiteren Prozessschritte der Netzentwicklungsplanung Strom und der Bundesbedarfsplanaufstellung haben können. Die Bundesnetzagentur möchte mit Hilfe dieses Begleitdokuments die Öffentlichkeit ausdrücklich zu Stellungnahmen auffordern.“

Wir finden es zunächst löblich, dass die BNetzA die öffentliche Konsultation unterstützt und zu deren Beförderung mit einem Begleitdokument organisatorisch einen aktiven Beitrag liefert. Die in diesem Begleitdokument formulierten Fragen bilden andererseits jedoch ein inhaltsbegrenzendes Korsett, in das wir uns nicht vollständig zwängen lassen wollen.

Viele Fragen sind so formuliert, dass deren Beantwortung die Anerkennung grundsätzlicher Paradigmen unterstellt. Der oft als „gesetzliche Bandbreite“ bezeichnete Handlungsrahmen wird nicht verlassen, davon abweichende Ideen bleiben unbeachtet. Wir erlauben uns, manchen Fragen sogar das Prädikat „rein rhetorisch“ zu verleihen.

Es sei uns demnach gestattet, die Fragestellungen der BNetzA etwas großzügiger zu interpretieren und durch ein paar eigene Fragen zu ergänzen.

Wir möchten ebenfalls vorausschicken, dass die gesamte Netzplanung, die mit einem Szenariorahmen beginnt, unserer Meinung nach nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Aarhus Konvention steht. Diese garantiert der betroffenen Öffentlichkeit bei Umweltverfahren den Zugang zu Gerichten, wenn noch alle Optionen offen sind. Das ist hier nicht der Fall, denn es besteht keine rechtsverbindliche Einspruchsmöglichkeit gegen einzelne Szenarien eines Szenariorahmens oder den Szenariorahmen selbst. Wer immer sich an diesen Konsultationen beteiligt, hat nicht das Recht, diese im Szenariorahmen praktizierte Vorgehensweise gerichtlich überprüfen zu lassen, obwohl nur hier, ganz am Beginn des Planungsverfahrens noch „alle Optionen offen“ sind.

Alternativer Szenariorahmen Energie

Die von der Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossenen Klimaziele werden deutlich verfehlt. Die aktuelle Diskussion unterstellt, dass das Abschalten der Atomkraftwerke bis 2022 und ein zusätzliches Stilllegen der Kohlekraftwerke völlig ausgeschlossen sei. Wir zeigen auf, dass dies sehr wohl möglich ist, wenn man vorhandene, moderne Technologien wie Windkraft, Photovoltaik und Stromspeicher konsequent zum Einsatz bringt. Wir weisen das bisher unerschlossene Ausbaupotential all dieser Technologien nach.

Wir zeigen anhand konkreter Berechnungen des Verkehrs, wie durch Elektromobilität und den Einsatz klimaneutraler, über Strom gewonnener synthetischer Kraftstoffe Emissionen und fossiler Primärenergieeinsatz deutlich reduziert werden können.

Unser Konzept geht über die reine Betrachtung des Stromsektors hinaus. Wärme fällt auch im Umfeld erneuerbarer Energiequellen genügend an, so dass dieser Energiesektor ebenfalls klimafreundlicher gestaltet werden kann. Auch das weisen wir in unserem alternativen Szenariorahmen nach.

Der technische Umbau unserer Energiewirtschaft geht zwingend mit einer Reform des Energiemarktes einher. Wir stehen für eine lenkungswirksame CO2 -Steuer, um zu erreichen, dass der umweltschädigende und darüber hinaus für die Volkswirtschaft massiv schädliche Einfluss fossiler Energieträger angemessen eingepreist wird. Darüber hinaus fordern wir die Abschaffung aller Regelungen, die die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen behindern, insbesondere die Abschaffung bestehender Restriktionen und bürokratischer Hemmnisse für kleine Erzeuger.

Wir zeigen, wie die virtuellen, von Handelsprognosen getriebenen Netzlasten im Übertragungsnetz gesenkt und der nur auf dieser Grundlage forcierte Bau neuer Trassen vermieden werden kann. Damit werden die Netzgebühren, die regional unterschiedlich im Durchschnitt inzwischen 31% /14/ des Gesamtpreises für Strom betragen, deutlich sinken. Wir behaupten nicht, dass die Strompreise insgesamt kurzfristig fallen, weil Investitionen in Speichertechnologie ebenfalls bezahlt werden müssen. Speicher bringen, verglichen mit Stromleitungen, gleichwohl sehr viel mehr Anwendungspotential und Flexibilität in den Markt, so dass sie sich mittel- und langfristig preismindernd auswirken werden.

Wesentlicher Bestandteil unserer Konzeption ist die Forderung nach Transparenz des Marktgeschehens. Die vollständige Veröffentlichung aller relevanten physikalischen Daten, die Aufschluss darüber geben, was in unserem Netz tatsächlich passiert, ist nach unserem Maßstab Basis für Glaubwürdigkeit, Akzeptanz, einen funktionierenden, fair organisierten Energiemarkt und
letztendlich der Energiewende als solche.

In der Zusammenfassung des alternativen Szenariorahmens konzentrieren sich die vorgeschlagenen Maßnahmen auf:

  1. Detaillierte Einbindung von wissenschaftlichen Instituten, Vereinen wie Plattform Energie e.V., sowie der fachlich ausgebildeten Bürgerschaft in die Diskussion aller Fragen der zukünftigen Energieversorgung. Wir brauchen die Sicherstellung einer unabhängigen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Basis dafür kann nur die transparente Präsentation aller relevanten Netzdaten sein. Einzig mit diesen, auf physikalischen Fakten beruhenden Daten, können bisher geplante Maßnahmen überprüft werden und nur so ist die interessensunabhängige Erstellung neuer Konzepte zur Energiewende möglich.
  2. Wir schlagen eine permanente Arbeitsgruppe vor, die aus in keiner Weise in das Marktgeschehen involvierten Teilnehmern besteht. Diese führt parallel zu ÜNB und BNetzA Situationsanalysen durch und erarbeitet vergleichende Szenariorahmenentwürfe (SRE). Die Ergebnisse dieser Analysen sind Vorschläge und Konzepte, welche verbindlich in den jeweils nächsten, genehmigten Szenariorahmen und die NEP einfließen. Diese Arbeitsgruppe wird sicherstellen, dass grundsätzliche, als technisch notwendig erkannte Maßnahmen über Legislaturperioden hinaus Gültigkeit behalten. Damit wird eine langfristig nachhaltige Entwicklung sichergestellt. Schnellstmögliche Reduzierung der Stromproduktion durch Kohlekraftwerke, um die Einhaltung der im Jahre 2000 verabschiedeten CO2 – Ziele zu erreichen. Die besonders ineffizienten und umweltschädlichen Braunkohlekraftwerke können ohne Versorgungsprobleme sofort vom Netz gehen und durch die ausreichend vorhandene Gaskraftwerkskapazität substituiert werden.
  3. Einführung einer CO2 – Steuer, die sowohl den anzunehmenden Umweltbelastungen durch die Nutzung fossiler Rohstoffe als Energieträger gerecht wird, als auch die Wertvernichtung durch deren ersatzlosen Abbau volkswirtschaftlich als Hypothek für folgende Generationen abbildet.
  4. Sofortige und massive Einführung von Energiespeichern verschiedener Technologien auf allen Ebenen.
  5. Massiver Ausbau von Photovoltaik und Fortführung des Ausbaus der Windkraft , speziell in räumlicher Nähe zu den Lastzentren, um die faktisch bereits vorhandenen dezentralen Versorgungsstrukturen auszubauen.
  6. Intensive Nutzung der auch bei erneuerbaren Energien und Speichern anfallenden Abwärme.
  7. Beendigung des EEG in seiner jetzigen Form und Übergang zu einer CO2- Besteuerung.

Für das Kapitel 3 haben wir uns eines etwas ungewöhnlichen Stilmittels bedient. In einem gegliederten Text stellen wir die Kritik an den Thesen von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Bundesnetzagentur (BNetzA) (3. und Unterpunkte) jeweils direkt unseren alternativen Thesen gegenüber (3.* und Unterpunkte). Hier können Sie detaillierter und ggf. auch selektiv ganz bestimmte Aspekte nachlesen. Anhang B enthält einen Überblick über die von uns gerechneten alternativen Szenarien.